Liebe Gäste, am Montag, 8. Juni, „zündet“ die Landesregierung die Stufe 4 und lässt weitere Lockerungen nach der Corona-Krise zu. Das betrifft auch die Gastronomie und Hotellerie. Wir freuen uns über jeden weiten Schritt der Lockerungen – natürlich mit Sicherheit durch Abstand und Hygiene.
Schön ist, dass kulturelle Aufführungen unter freiem Himmel wieder erlaubt sind. Teilnehmen dürfen bis zu 250 Menschen. Dabei muss das Publikum allerdings sitzen. An Hochzeitsfeiern und Beerdigungen können nun 50 Personen teilnehmen.
Ab Montag dürfen zudem Bars, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen, in denen eher Getränke als Speisen angeboten werden, wieder öffnen. Busreisen dürfen wieder stattfinden, allerdings mit Auflagen (Abstand, Mund-Nase-Bedeckung).
Ferienwohnungen und -häuser können nun auch ohne die bisher geltende Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen vermietet werden. Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen zu 80 Prozent belegt werden – und nicht mehr zu 60 Prozent wie vorher. Der spezielle Inselparagraf entfällt.
Nach wie vor können wir keine genauen Angaben zu Öffnungen für große Feste mit über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen. Wir hoffen aber, dass wir auch an dieser Stelle bald mehr Planungssicherheit für unsere Gäste bieten können.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landes Niedersachsen.